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LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 5/26 Qs 1/07, 5-26 Qs 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 02.11.2006 - 3230 Js 236826/06
- LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 5/26 Qs 1/07, 5-26 Qs 1/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 201
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07
Jedenfalls, soweit Tathandlungen vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 (NJW 2006, 1261) im Raume stehen, ist eine Strafbarkeit aus verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Gründen fragwürdig, weil das dem Erlaubnisvorbehalt zugrunde liegende staatliche Wettmonopol bisher nicht konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet war (für eine Straflosigkeit sog. Altfälle bereits OLG München NJW 2006, 3588-3592).Eine solche Klärung kann für die vom Bundesverfassungsgericht bestimmte Übergangszeit bis zur Neuregelung des staatlichen Wettmonopols bis zum 31.12.2007 ausschließlich durch die Strafgerichte erfolgen, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 28.03.2006 ausdrücklich festgestellt hat (vgl. BVerfG NJW 2006, 1261(1267)).
- BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06
Einstellung des Verfahrens (fehlendes öffentliches Interesse an der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 29.11.2006, 2 StR 55/06 ein solches "Alt"-Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt.In einem vergleichbaren (Alt-)Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main sogar von einem Strafausspruch abgesehen und auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erkannt, der Bundesgerichtshof hat dann das Verfahren unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsunsicherheiten gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt (BGH, Beschluss vom 29.11.2006, 2 StR 55/06).
- OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05
Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07
Jedenfalls, soweit Tathandlungen vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 (NJW 2006, 1261) im Raume stehen, ist eine Strafbarkeit aus verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Gründen fragwürdig, weil das dem Erlaubnisvorbehalt zugrunde liegende staatliche Wettmonopol bisher nicht konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet war (für eine Straflosigkeit sog. Altfälle bereits OLG München NJW 2006, 3588-3592).Während ein Teil des Schrifttums zu der Annahme einer Strafbarkeit neigt (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54.Aufl., § 284 Rdnr. 16a, Groeschke/Hohmann in MünchKomm StGB, § 284 Rdnr.22), tendieren Teile der Rechtsprechung (Nachweise hierzu bei OLG Stuttgart NJW 2006, 2422; OLG München NStZ 2007, 39; a.A. LG Darmstadt, Beschluss vom 23.01.2007 3 Qs 21/07) in Fällen wie dem vorliegendem dazu, die Verbotsnorm des § 284 StGB wegen eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die durch den EG-Vertrag in Art. 43 und 49 gewährte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht anzuwenden.
- BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07
Weiterhin muss die Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des gegen den Beschuldigten bestehenden Tatverdachts stehen (BVerfG NJW 2005, 1640(1641)). - OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07
Während ein Teil des Schrifttums zu der Annahme einer Strafbarkeit neigt (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54.Aufl., § 284 Rdnr. 16a, Groeschke/Hohmann in MünchKomm StGB, § 284 Rdnr.22), tendieren Teile der Rechtsprechung (Nachweise hierzu bei OLG Stuttgart NJW 2006, 2422; OLG München NStZ 2007, 39; a.A. LG Darmstadt, Beschluss vom 23.01.2007 3 Qs 21/07) in Fällen wie dem vorliegendem dazu, die Verbotsnorm des § 284 StGB wegen eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die durch den EG-Vertrag in Art. 43 und 49 gewährte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht anzuwenden.